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für Übersetzungen |
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Abrechnung nach Umfang der Übersetzung in der Zielsprache: Anzahl der Standardzeilen à 50 Schriftzeichen |
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| N.B.: Pauschalangebote können in der Regel nicht erstellt werden. Um die anfallenden Kosten jedoch kalkulieren zu können, wird folgendes Verfahren angewandt: Anzahl der im Ausgangstext erfassten Schriftzeichen dividiert durch 50 ergibt die Anzahl der Standardzeilen, nach denen abgerechnet wird. Maßgebend ist jedoch der Wortlaut der angefertigten Übersetzung, der in der Regel umfangreicher ausfällt als der des Ausgangstextes. | ||
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für Dolmetschen |
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Abrechnung nach Stundensatz (je angefangene Stunde), einschließlich Fahrtzeiten |
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für Simultan- und Konsekutivdolmetschen |
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Abrechnung nach Tagessatz zzgl. Fahrtkosten, und falls erforderlich, mit Unterkunft und Verpflegung |
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